
"Es hat sich durch das ganze Studium eigentlich durchgezogen: diese doch recht hohen Anforderungen, die an einen gestellt wurden, aber auf der anderen Seite das Lockere, das Kameradschaftliche." Jörn Hartwig, HPI-Absolvent
HPI-Connect: Studierende treffen IT-Unternehmen
Am 23. Mai bringt die Kontaktmesse des HPI Studierende und IT-Unternehmen zusammen.
Soft-Skills-Kolloquium: Was sagt mein Körper?
Am 27. Mai erklärt Stefan Verra die Bedeutung von Körpersprache.
HPI-Schülerkolleg 2013/14: jetzt bewerben!
Bis 31. Mai kann man sich im Großraum Berlin/Potsdam für das HPI-Schülerkolleg 2013/14 bewerben.
openHPI: Kursstart "Web-Technologien"
Am 3. Juni startet der openHPI-Kurs "Web-Technologien".
DAAD informiert über Stipendien
Am 3. Juni ab 18 Uhr informiert der DAAD in Hörsaal 3 des HPI über sein Stipendienprogramm...
Potsdamer Sicherheitskonferenz
Am 4. Juni veranstalten HPI und BIGS die "Potsdamer Konferenz für Nationale CyberSicherheit".
Doktoranden
Die Promotion ist der Ausgangspunkt jeder wissenschaftlichen Laufbahn. Sie ist der einzige Abschluss, der weltweit sowohl im akademischen Sektor als auch von Wirtschaft und Industrie anerkannt wird.
Am Hasso-Plattner-Institut arbeiten derzeit rund 120 Doktoranden an ihrer Dissertation. Um am HPI zu promovieren, ist es nötig, sich für die Dauer des Promotionsstudiums an der Universität Potsdam einzuschreiben. Die Unterrichtssprache ist je nach Wunsch Deutsch oder Englisch. Für die Promotion am Hasso Plattner Institut gilt die Promotionsordnung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
Antragsverfahren für die Einschreibung in ein Promotionsstudium
Folgende Unterlagen sind komplett im Dekanat der mathematisch-naturwissentschaftlichen Fakultät einzureichen:
- Antrag Einschreibung (Immatrikulation)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Betreuererklärung mit Angabe des Arbeitsthemas und des Forschungsgebietes
- Anzeige der Promotionsabsicht
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnis über den Hochschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie) (Zeugnisse über Abschlussprüfungen, die im Ausland erworben wurden, bedürfen der Klärung der Gleichwertigkeit durch das Akademische Auslandsamt der Universität Potsdam)
- Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule in Deutschland
- Krankenversicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende (Original) oder Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (Kopie) für das jeweilige Semester; die Vorlage der Chipkarte reicht nicht aus (siehe Muster),
- ggf. Kopie der Stipendienzusage
- nur für Ausländer: Aufenthaltsbewilligung zum Promotionsstudium an der Universität Potsdam oder einer Aufenthaltserlaubnis
Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen prüft das entsprechende Dekanat den Antrag. Bei einer positiven Entscheidung werden die Unterlagen anschließend an das Studierendensekretariat bzw. an das Akademische Auslandsamt übergeben, wo die Immatrikulation vollzogen wird.
Informationen für ausländische Promovenden
Deutschen Promovenden gleichgestellt sind:
- Ausländische EU-Bürger und -bürgerinnen
- Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein und Norwegen
- Bildungsinländer und Bildungsinländerinnen, d. h. Ausländer und Ausländerinnen sowie Staatenlose mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bzw. mit erfolgreichem Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland
Weitere Informationen für ausländische Promovenden
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Akademisches Auslandsamt der Universität Potsdam

