
"Deutschland braucht eine erfolgreiche Bildungspolitik und erfolgreiche Bildungspolitik braucht privates Engagement. Dabei geht es um eine starke Vernetzung von Wissenschaft, Lehre und Wirtschaft. Das HPI ist dafür ein ausgezeichnetes Beispiel." Bruno O. Braun, Präsident VDI
Design Thinking Workshop mit d.school Stanford
Vom 13. bis 17. Februar 2012 veranstaltet die HPI School of Design Thinking einen speziellen...
DTRP Workshop in Stanford
Vom 20. - 22. Februar 2012 treffen sich die Design Thinking Research Teams aus Potsdam und Stanford...
Hasso-Plattner-Institut auf der CeBIT
Vom 6. bis 10. März 2012 ist das Hasso-Plattner-Institut auf der CeBIT in Hannover vertreten. Das...
Jahrestagung der DGPF 2012 am Hasso-Plattner-Institut
Vom 14.-17. März 2012 wird am Hasso-Plattner-Institut die 32. Wissenschaftlich-Technische...
HPI MINT-Camp 2012
Um das Lernen der Zukunft dreht sich ein Schüler-Camp, zu dem das Hasso-Plattner-Institut für...
Die Promotion ist der Ausgangspunkt jeder wissenschaftlichen Laufbahn. Sie ist der einzige Abschluss, der weltweit sowohl im akademischen Sektor als auch von Wirtschaft und Industrie anerkannt wird.
Am Hasso-Plattner-Institut arbeiten derzeit rund 120 Doktoranden an ihrer Dissertation. Um am HPI zu promovieren, ist es nötig, sich für die Dauer des Promotionsstudiums an der Universität Potsdam einzuschreiben. Die Unterrichtssprache ist je nach Wunsch Deutsch oder Englisch. Für die Promotion am Hasso Plattner Institut gilt die Promotionsordnung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
Antragsverfahren für die Einschreibung in ein Promotionsstudium
Folgende Unterlagen sind komplett im Dekanat der mathematisch-naturwissentschaftlichen Fakultät einzureichen:
- Antrag Einschreibung (Immatrikulation)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Betreuererklärung mit Angabe des Arbeitsthemas und des Forschungsgebietes
- Anzeige der Promotionsabsicht
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnis über den Hochschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie) (Zeugnisse über Abschlussprüfungen, die im Ausland erworben wurden, bedürfen der Klärung der Gleichwertigkeit durch das Akademische Auslandsamt der Universität Potsdam)
- Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule in Deutschland
- Krankenversicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende (Original) oder Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (Kopie) für das jeweilige Semester; die Vorlage der Chipkarte reicht nicht aus (siehe Muster),
- ggf. Kopie der Stipendienzusage
- nur für Ausländer: Aufenthaltsbewilligung zum Promotionsstudium an der Universität Potsdam oder einer Aufenthaltserlaubnis
Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen prüft das entsprechende Dekanat den Antrag. Bei einer positiven Entscheidung werden die Unterlagen anschließend an das Studierendensekretariat bzw. an das Akademische Auslandsamt übergeben, wo die Immatrikulation vollzogen wird.
Informationen für ausländische Promovenden
Deutschen Promovenden gleichgestellt sind:
- Ausländische EU-Bürger und -bürgerinnen
- Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein und Norwegen
- Bildungsinländer und Bildungsinländerinnen, d. h. Ausländer und Ausländerinnen sowie Staatenlose mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bzw. mit erfolgreichem Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland
Weitere Informationen für ausländische Promovenden
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Akademisches Auslandsamt der Universität Potsdam

