
"Deutschland braucht eine erfolgreiche Bildungspolitik und erfolgreiche Bildungspolitik braucht privates Engagement. Dabei geht es um eine starke Vernetzung von Wissenschaft, Lehre und Wirtschaft. Das HPI ist dafür ein ausgezeichnetes Beispiel." Bruno O. Braun, Präsident VDI
Soft-Skills-Kolloqium: Basketballer Femerling erklärt Teamgeist und Erfolg
"Im Team erfolgreich sein" - wer wäre als Referent für dieses Thema besser geeignet als Patrick...
Bewerbungsschluss HPI-Schülerkolleg
HPI-Schülerkolleg geht 2012 in sein viertes Jahr. Bis zum 6. Juni können sich interessierte und...
Hochschulinformationstag am HPI
Am 8. Juni 2012 findet der Hochschulinformationstag der Universität Potsdam auf dem Campus...
HPI Alumni Homecoming Event 2012
Die zentrale Begegnungsveranstaltung für die Ehemaligen des HPI feiert 2012 gleich mehrere...
Future SOC Symposium am HPI
Vom 14. bis zum 15. Juni 2012 findet das siebte Future SOC Symposium statt.
Zertifikatsverleihung HPI-Schülerkolleg 2011/12
15 Seminareinheiten in je 3 bis 4 Modulen haben die rund 55 Schülerinnen und Schüler abgeschlossen,...
In den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie viele bürokratische Vorgänge erledigen. Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Eine Arbeitsgenehmigung ist bei Stipendiaten nicht erforderlich.
Zuerst gehen Sie zu dem Einwohnermeldeamt/Bürgerservice. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass/Personalausweis, Ihren Mietvertrag und ein Formular, das Sie bei der Meldestelle bekommen.
Anschließend müssen Sie bei der Ausländerbehörde folgende Dokumente einreichen:
- Pass und Kopie des Passes
- Zulassung als Promovend (=Betreuerklärung oder vom Dekan unterschriebene Anzeige der Promotionsabsicht)
- 2 Passbilder
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung
- Finanzierungsnachweis (ggf. Stipendienbescheinigung)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Formular bei der Behörde erhältlich)
Bitte übersenden Sie nach jeder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis dem Akademischen Auslandsamt eine leserliche Kopie. Falls Sie einen Sperrvermerk "Aufenthaltserlaubnis" haben, d.h. dem Akademischen Auslandsamt fehlt eine Kopie der Verlängerung, werden auch bei der Einzahlung der Gebühren nicht zurückgemeldet.
Falls Sie für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eine Studienbescheinigung brauchen, diese aber noch nicht ausgedruckt werden kann (das betrifft Studierende, die bis Anfang September/Anfang März zur Ausländerbehörde müssen), wenden Sie sich bitte nach der Zahlung an das Akademischen Auslandsamt, um eine Bestätigung für die Ausländerbehörde zu bekommen.

